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Deutschland ist, wenn wir die Zahlen von 2010 hernehmen, mit einem Exportüberschuss von 201.737 Millionen Dollar (Quelle: WTO) Exportüberschussweltmeister. 60 Prozent des deutschen Exportes gehen in EU-Länder, das ergibt einen Überschuss von 121.000 Millionen Dollar. Die Staaten, die jetzt wegen ihrer Verschuldung unter EU-Druck kommen, hatten 2010 allesamt Exportdefizite. Italien 36.103, Griechenland 29.775, Spanien 67.701, Portugal 26.533 Millionen Dollar. Frank­reich weist sogar ein Defizit von 85.325 Millionen Dollar auf – und spürt einen wachsenden Druck der Finanzmärkte. Nun kann man unschwer erkennen, dass zwischen Deutschland und den hier genannten Exportdefizitländern eine sogenannte Wettbewerbslücke klafft. Ein Großteil der Importe, die dieses Defizit verursacht haben, stammt rein rechnerisch aus Deutschland. Die Defizitländer haben über Jahre Schulden angehäuft und Deutschland die Forderungen.

Export- und Wirtschaftsförderung durch Finanzierung der Rettungsschirme

Diese Forderungen wurden, wie es Michael Kemmer vom Bundesverband deutscher Banken (BdB) bei der ZDF-Talkshow „Maybritt Illner“ herausrutschte, mit innovativen Bankprodukten (Wirtschaftkriegsanleihen?) besichert. Damit sind die Schulden in den Finanzmarkt verlagert worden und treiben dort ihr Unwesen. Nun können wir uns vorstellen, wie es den Haltern dieser Finanzprodukte geht. Deutschland haftet laut IFO-Chef Hans Werner Sinn derzeit mit 114 Milliarden für solche Target-Kredite. Hier braucht es nur ein falsches Wort und die Lawine rauscht los. Hört man bei Aussagen von Politikern und Fachleuten genau hin, dann scheint es, dass die einzige Lösung darin besteht, Köpfe zu kühlen. Es werden Pillen verteilt, um die Finanzmärkte zu beruhigen, aber über die Krankheit selber spricht man nur am Rande. Was Deutschland zurzeit mit der Finanzierung der Rettungsschirme tut, ist nichts anderes als eine Exportförderung und damit Wirtschaftsförderung im Nachhinein. Es geht schließlich um die Sicherung der Guthaben.

Das Dilemma ist groß und die Ratlosigkeit noch größer – und deshalb wurde bereits überlegt, die Stabilitätskriterien bezüglich Staatsverschuldung und Haushaltsdefizit mit Regeln für die Begrenzung der Export- bzw. Leistungsbilanzüberschüsse zu ergänzen.

26
January

Übersicht von Geldanlagen

Written by admin. No comments Posted in: Allgemein

Am deutschen und internationalen Finanzmarkt gibt es eine Vielzahl von Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich unterscheiden sich die Geldanlagen für den Kunden in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Anlagen. Je nach Anlagewunsch kann die passende Laufzeit gewählt werden. Dabei gilt: Je länger die Laufzeit, umso höher der Zinssatz. Neben den klassischen Bankanlageprodukten gibt es auch noch Wertpapieranlagen in Form von Aktien oder Fonds, sowie Bausparverträge oder Versicherungen.

Kurzfristige Geldanlagen, die jederzeit verfügbar sind

Die beliebteste Form der kurzfristigen Geldanlage besteht in Form von Tagesgeldkonten. Hier legt der Kunde sein Geld zu einem variablen Zinssatz an und hat jederzeit die Möglichkeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, über das komplette Guthaben zu verfügen. Aber auf Sparbriefe gibt es bereits ab einer Laufzeit von sechs Monaten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass während der Laufzeit keine Verfügungen vorgenommen werden können.

Mittelfristige Geldanlagen mit bis zu drei Jahren Laufzeit

Auch hier zählt der Sparbrief zu den sichersten und beliebtesten Anlageprodukten. Aber auch Wertpapierfonds eigenen sich für eine mittelfristige Geldanlage, da hiermit oftmals ein höherer, jedoch nicht garantierter Ertrag, erwirtschaftet werden kann.

Geld langfristig anlegen

Anlageprodukte mit einer Laufzeit von über fünf Jahren zählen zu den langfristigen Anlageformen. Diese eigenen sich besonders zum Aufbau der Altersvorsorge. Sehr zu empfehlen sind hierbei Kapitalversicherungen, Bausparverträge oder Aktienfonds.

Allgemeine Informationen

Die Finanzverwaltung stellt einen Teil der öffentlichen Verwaltung dar. Sie ist für die Feststellung und Erhebung der Steuern verantwortlich. Sowohl Bund als auch Länder besitzen in der Bundesrepublik Deutschland in Folge der föderalen Aufteilung bestimmte Kompetenzen bezüglich der Finanzverwaltung. Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt die Organisation der Finanzverwaltung.

Die Bundesfinanzverwaltung

Die oberste Behörde innerhalb der Bundesfinanzverwaltung stellt das Bundesministerium der Finanzen dar. Darunter sind weitere Oberbehörden angesiedelt. Sie haben spezielle Aufgaben innerhalb des Kompetenzbereiches des Bundes inne. Beispiele für solche Oberbehörden sind das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowie das Bundeszentralamt für Steuern. Danach folgen die so genannten Mittelbehörden wie beispielsweise das Zollkriminalamt und die Bundesfinanzdirektion. Am Ende der Kette stehen die örtlichen Behörden, sprich die Hauptzollämter, in denen ebenso die Zollfahndungsämter und die Zollämter integriert sind, wie auch sonstige Dienststellen, zu denen zum Beispiel das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) zählt.
In den geschäftlichen Bereich des Bundesfinanzministeriums fällt auch eine Kontroll- und Aufsichtsfunktion, welche es über Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausübt.

Die Länderfinanzverwaltung

Auf dieser Verwaltungsebene stellen die Landesfinanzministerien die oberste Behörde dar. Die Oberfinanzdirektionen zählen zu den Mittelbehörden; die Finanzämter sind die zuständigen Behörden auf Ortsebene. Die Landesfinanzverwaltungen werden in den Bundesländern von den entsprechenden Finanzministerien geleitet.
Die Finanzämter werden von den Oberfinanzdirektionen unterstützt und kontrolliert. Außerdem stellen die Oberfinanzdirektionen die Verbindung zwischen den Finanzämtern und den Finanzministerien her. Allerdings trifft dies nicht für jedes Bundesland zu, in manchen keine Oberfinanzdirektion eingerichtet ist.